Sie haben Hilfebedarf? Wir beraten Sie persönlich!

Steigende Impfquoten und damit verbunden ein deutlich höheres Maß an Sicherheit für unsere Klienten und Mitarbeitenden ermöglichen aktuell wieder die persönliche Beratung bei Ihnen in häuslicher Umgebung.

Sie benötigen Unterstützung in dieser besonderen Situation? Wir kommen zu Ihnen für

  • Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI oder zur
  • persönlichen Beratung bei Bedarf von häuslicher Pflege, Krankenpflege oder Betreuung und Hauswirtschaft

und besprechen vor Ort mögliche Lösungen – natürlich unter Einhaltung der AHA-Regeln, Ihre und auch unsere Gesundheit sind uns wichtig. Gerne vermitteln wir Ihnen auch einen Besuch in einer unserer Tagespflegeeinrichtungen.

Bitte sprechen Sie uns an! Telefonisch erreichen Sie uns zu den gewohnten Zeiten und im Notfall rund um die Uhr unter 05251/8891-112.

Bleiben Sie gesund!

Besuche in den ambulant betreuten Wohngemeinschaften!

Der Zutritt für Besucher*innen in den ambulant betreuten Wohngemeinschaften ist unabhängig vom Impfstatus nur möglich mit einem negativen Testergebnis durch einen

  • PoC-Test, dessen Ergebnis nicht älter als 24 Stunden ist
  • PCR-Test, dessen Ergebnis nicht älter als 48 Stunden ist

Die Test-Bescheinigungen werden direkt bei Betreten der Wohngemeinschaften überprüft und dokumentiert.

Corona-Schnelltestungen können an den öffentlichen Corona-Testzentren in Anspruch genommen werden. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, einen Selbsttest unter Aufsicht in der Wohngemeinschaft durchzuführen, entsprechendes Testmaterial steht vor Ort zur Verfügung. Darüber hinaus bieten wir die Durchführung eines Schnelltests in den Caritas-Sozialstationen an, Termine können individuell nach telefonischer Absprache vergeben werden.

Bitte beachten Sie die allgemein gültigen Hygienevorschriften. Für Personen mit typischen Symptomen einer Infektion (unklaren Beschwerden wie Husten, Halsschmerzen, Schnupfen, Geschmacksverlust, erhöhter Temperatur oder Übelkeit) ist der Zutritt zur ambulant betreuten Wohngemeinschaft zu verweigern. Eine gleichlautende Regelung gilt für Personen, die weder geimpft noch genesen sind, und eine Mitwirkung am Kurzscreening oder eine Schnelltestung verweigern.

Hygieneregeln in den Wohngemeinschaften!

– Kurzscreening und Händedesinfektion vor Betreten der Wohngemeinschaft
– Betreten der Wohngemeinschaft nur mit FFP2 Maske

Bitten beachten Sie, dass wir in Zeiten von Corona teilweise unterschiedliche Beratungszeiten haben.

Alle ambulanten Dienste sind von Montag-Freitag
in der Zeit von 09.00-13.00 Uhr erreichbar

CSS Innenstadt
St. Liborius

 05251 889-1620

  E-Mail schreiben

  Riemekestraße 44

33102 Paderborn

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CSS Südstadt
St. Julian

 05251 889-1640

  E-Mail schreiben

  Mersinweg 20

33100 Paderborn

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CSS Stadtheide
St. Bonifatius

 05251 889-1660

  E-Mail schreiben

  Dr.-Rörig-Damm 38

33102 Paderborn

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CSS Schloß Neuhaus
St. Theresa

 05251 889-1680

  E-Mail schreiben

  Hatzfelder Straße 7

33104 Schloß Neuhaus

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CSS Borchen
St. Franziskus

 05251 889-1700

  E-Mail schreiben

  Bohnenkamp 24

33178 Borchen

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CSS Bad Lippspringe
St. Vincenz

05252/9774700

  E-Mail schreiben

  Detmolder Straße 155

33175 Bad Lippspringe

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CSS Delbrück
St. Johannes

 05250 93891-80

  E-Mail schreiben

  Boker Straße 19

33129 Delbrück

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Häusliche
Kinderkrankenpflege

 05251 16195-7350

  E-Mail schreiben

  Grünebaumstraße 1

33098 Paderborn

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Häusliche
Palliativpflege

 05251 16195-7360

  E-Mail schreiben

  Grünebaumstraße 1

33098 Paderborn

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